Der Antrag muss mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erstellt und vom Arbeitnehmer eigenhändig unterschrieben werden. Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1.10. des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30.11. des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gelten soll.[1]

Je nachdem, in welchem Monat die Lohnsteuerermäßigung beantragt wird, werden die Freibeträge auf die restlichen verfügbaren Kalendermonate verteilt.

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