Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis, z. B. Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften. Der Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bestimmen sich ab 2005 nach dem Jahr des Versorgungsbeginns.[1] Bei Versorgungsbeginn in 2024 beträgt der Freibetrag 13,6 % der Versorgungsbezüge, höchstens 1.020 EUR. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag beträgt 306 EUR.[2]

 
Hinweis

Streckung der Abschmelzung des Versorgungsfreibetrags

Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Zeitraum, in dem ein Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag angesetzt werden können, bis 2058 verlängert. Die langsamere Abschmelzung gilt rückwirkend ab 2023. In der Entgeltabrechnung sind die neuen Werte aber erst ab dem Jahr 2025 zu berücksichtigen. Somit gelten in der Entgeltabrechnung für die Jahre 2023 und 2024 folgende Werte:

 
Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR
in % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in EUR
2023 13,6 1.020 306
2024 12,8 960 288

Korrekturen für die Jahre 2023 und 2024 können über die Einkommensteuererklärung vorgenommen werden.

Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist nur für die Steuerklassen I–V bei der Ermittlung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.

Der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag wird nicht vom Finanzamt im Rahmen des ELStAM-Verfahrens mitgeteilt. Der (frühere) Arbeitgeber muss prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

 
Hinweis

Altersentlastungsbetrag zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag kann der Altersentlastungsbetrag gewährt werden, wenn ein Arbeitnehmer mindestens 64 Jahre alt ist und neben Versorgungsbezügen auch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis bezieht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge