Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag des Arbeitnehmers jährlich vom Finanzamt festgesetzt. Dieser Antrag ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Für den Antrag ist auch dann der Vordruck für die Einkommensteuererklärung zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellt und auch nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, z. B. weil er nur pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen hat.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge