Soweit die vermögenswirksamen Leistungen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung den durch die Arbeitnehmersparzulage geförderten Höchstbetrag von 470 EUR übersteigen oder der Arbeitnehmer zusätzliche Beträge einzahlt, kann er für den über 470 EUR hinausgehenden Betrag eine Wohnungsbauprämie von 10 % erhalten. Prämienbegünstigt sind höchstens 700 EUR jährlich bzw. 1.400 EUR bei Ehe-/Lebenspartnern, bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 35.000 EUR bzw. 70.000 EUR bei Ehe-/Lebenspartnern.

Für vermögenswirksame Leistungen, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, wird keine Wohnungsbauprämie gewährt.

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