Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.

So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme einer solchen Beschäftigung demnach ab dem ersten Tag des kommunalen Aufenthalts, Personen mit Aufenthaltsgestattung nach Ablauf der Wartefrist möglich.[1]

Gleiches gilt für diesen Personenkreis bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung, wenn sie die Kriterien der Blauen Karte erfüllen, d. h. derzeit (2024) mindestens 41.042 EUR in MINT-Berufen, in anderen Berufen: 45.300 EUR im Jahr verdienen.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge