Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der besonderen Unterstützung bedürfen. In einem entsprechenden Vertrag sind die Inhalte der Einstiegsqualifizierung zu definieren und die Vergütung festzulegen. Eine Einstiegsqualifizierung bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde, nicht jedoch der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit.[1]

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