Arbeitgeber können bei Einstellung einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Lohnkosten für eine Dauer von bis zu 12 Monaten erhalten. Das Instrument wird in der Praxis der Agenturen für Arbeit regelmäßig nur für Bezieher von Arbeitslosengeld genutzt. Es steht aber auch Personen offen, die – wie arbeitsuchend gemeldete Flüchtlinge – kein Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können. Ob in diesen Fällen eine Förderung erfolgt sowie die Förderhöhe und -dauer, steht im Ermessen des Arbeitsvermittlers.

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