Ein wichtiges Förderinstrument sind die kurzfristigen Aktvierungsmaßnahmen, die zu einem großen Teil auch in Betrieben durchgeführt werden können.

 
Hinweis

Betriebliche Maßnahmen ausnahmsweise bis zu 12 Wochen möglich

Flüchtlinge mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können bis zu 12 Wochen in einem Betrieb erprobt werden (im Normalfall ist eine betriebliche Erprobung maximal 6 Wochen möglich). Ob die Höchstdauer von 12 Wochen ausgeschöpft wird, steht jedoch im Ermessen des Arbeitsvermittlers.[1]

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