Für Integrationskurse ist grundsätzlich ein Kostenbeitrag von den Betroffenen zu leisten. Dieser beträgt 1,95 EUR pro Unterrichtseinheit. Sozialleistungsbezieher oder Personen, denen der Kostenbeitrag aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwerfällt, werden regelmäßig von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein Zuschuss zu den Fahrkosten kann gezahlt werden, wenn der Wohnort mehr als 3 km vom Kursort entfernt ist.[1]

Nähere Informationen finden sich auf www.bamf.de.

 
Hinweis

Vielfältige weitere Angebote zur Integration

Zur Unterstützung der Integration gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen und Angebote der Bundesregierung oder von Dritten in verschiedenen Integrationsfeldern (Gesellschaft, Bildung, Gesundheit), die übergreifend oder für bestimmte Zielgruppen zur Verfügung stehen.

  • Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung bietet grundlegende Informationen für Flüchtlinge.
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zahlreiche Programme zur Unterstützung der Integration speziell für Frauen, Eltern, Kinder und Jugendliche aufgelegt.
  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verweist auf spezielle Maßnahmen im Bildungssektor.

Einen Überblick zu den vielfältigen Angeboten bietet die Informationsbroschüre der Bundesregierung "Darstellung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Sprachförderung und Integration".

[1] § 9 IntV.

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