Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der Rententeil aus diesen Zuschlägen ist abschlagsfrei (Zugangsfaktor: 1,0), da er nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird.

Rentenerträge für ein Jahr Minijob mit 538 EUR (Stand 1.1.2024)

 
  Gewerblicher Minijob*
mtl. Rentenertrag
Minijob im Privathaushalt**
mtl. Rentenertrag
Ohne Befreiung 5,35 EUR (West)
5,43 EUR (Ost)
5,35 EUR (West)
5,43 EUR (Ost)
Mit Befreiung oder versicherungsfrei in Bestandsfällen 4,32 EUR 1,44 EUR

* Beitragsanteile: 15 % Arbeitgeber, 3,6 % Beschäftigter
** Beitragsanteile: 5 % Arbeitgeber, 13,6 % Beschäftigter

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