Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der Rententeil aus diesen Zuschlägen ist abschlagsfrei (Zugangsfaktor: 1,0), da er nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Rentenerträge für ein Jahr Minijob mit 538 EUR (Stand 1.1.2024)
Gewerblicher Minijob* mtl. Rentenertrag |
Minijob im Privathaushalt** mtl. Rentenertrag |
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Ohne Befreiung | 5,35 EUR (West) 5,43 EUR (Ost) |
5,35 EUR (West) 5,43 EUR (Ost) |
Mit Befreiung oder versicherungsfrei in Bestandsfällen | 4,32 EUR | 1,44 EUR |
* Beitragsanteile: 15 % Arbeitgeber, 3,6 % Beschäftigter
** Beitragsanteile: 5 % Arbeitgeber, 13,6 % Beschäftigter
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