Versicherungsfreiheit tritt bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Beschäftigte Altersvollrentner können nun durchgängig weitere Rentenanwartschaften erwerben. Dadurch soll das Weiterarbeiten bei Bezug einer Altersvollrente attraktiver werden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitraum des Bezugs einer Altersvollrente

  • bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze und
  • für den Zeitraum nach diesem Monat.

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