Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen sind bei der Feststellung eines angemessenen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie auch in den letzten 12 Monaten vor der Freistellungsphase gezahlt wurden. Dies gilt nicht, soweit diese auch in der Freistellungsphase gezahlt werden. In diesem Fall sind diese Einmalzahlungen bei der Berechnung eines für die versicherte Freistellungsphase angemessenen (Mindest-)Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen.
Einmalzahlungen während Arbeits- und Freistellungsphase
Weihnachtsgeld während der Arbeitsphase | 11/2023 |
Freistellung | 1.4.2024 bis 31.3.2025 |
Weihnachtsgeld während der Freistellungsphase | 11/2024 |
Ergebnis: Bei der Feststellung eines für die versicherte Freistellungsphase angemessenen (Mindest-)Arbeitsentgelts wird die im Monat 11/2023 gezahlte Einmalzahlung nicht berücksichtigt. Diese erhält der Arbeitnehmer auch in der Freistellungsphase.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen