Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Alternativ-/Optionsmodell mit dargestelltem/angenommenem Arbeitgeberbeitragsanteil (Beginn 1.2.2024)

 
Jahr Wertguthaben Arbeitgeberbeitragsanteil SV-Luft Beitragspfl. Entgeltguthaben
2024 7.192,50 EUR 1.192,50 EUR 10.000 EUR 6.000 EUR

Beim Wechsel vom Summenfelder-Modell zum Alternativ-/Optionsmodell kann die bisher gebildete SV-Luft auf die Höhe des bis zu diesem Zeitpunkt gebildeten Wertguthabens begrenzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Wechsel zum Alternativ-/Optionsmodell

 
Jahr Wertguthabenbildung SV-Luft Gesamtwertguthaben Gesamt-SV-Luft
2021 1.000 EUR 5.000 EUR 1.000 EUR 5.000 EUR
2022 1.000 EUR 5.000 EUR 2.000 EUR 10.000 EUR
2023 1.000 EUR 5.000 EUR 3.000 EUR 15.000 EUR
Wechsel zum Alternativ-/Optionsmodell    
Übernahme folgender Daten für das Jahr 2024 3.000 EUR 3.000 EUR
2024 1.000 EUR 1.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR

Daneben ist der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der auf das Wertguthaben entfällt, darzustellen.

Das Wertguthaben kann im Alternativ-/Optionsmodell auch monatlich bewertet werden. Für den Abgleich der SV-Luft bedeutet dies, dass an die Stelle des Abgleichs mit dem Wertguthabenzuwachs des Jahres mit Stand 31.12. der Abgleich jeweils zum Letzten des Vormonats zu erfolgen hat.

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