Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werden.
Alternativ-/Optionsmodell mit dargestelltem/angenommenem Arbeitgeberbeitragsanteil (Beginn 1.2.2024)
Jahr | Wertguthaben | Arbeitgeberbeitragsanteil | SV-Luft | Beitragspfl. Entgeltguthaben |
2024 | 7.192,50 EUR | 1.192,50 EUR | 10.000 EUR | 6.000 EUR |
Beim Wechsel vom Summenfelder-Modell zum Alternativ-/Optionsmodell kann die bisher gebildete SV-Luft auf die Höhe des bis zu diesem Zeitpunkt gebildeten Wertguthabens begrenzt werden.
Wechsel zum Alternativ-/Optionsmodell
Jahr | Wertguthabenbildung | SV-Luft | Gesamtwertguthaben | Gesamt-SV-Luft |
2021 | 1.000 EUR | 5.000 EUR | 1.000 EUR | 5.000 EUR |
2022 | 1.000 EUR | 5.000 EUR | 2.000 EUR | 10.000 EUR |
2023 | 1.000 EUR | 5.000 EUR | 3.000 EUR | 15.000 EUR |
Wechsel zum Alternativ-/Optionsmodell | ||||
Übernahme folgender Daten für das Jahr 2024 | 3.000 EUR | 3.000 EUR | ||
2024 | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 4.000 EUR | 4.000 EUR |
Daneben ist der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der auf das Wertguthaben entfällt, darzustellen.
Das Wertguthaben kann im Alternativ-/Optionsmodell auch monatlich bewertet werden. Für den Abgleich der SV-Luft bedeutet dies, dass an die Stelle des Abgleichs mit dem Wertguthabenzuwachs des Jahres mit Stand 31.12. der Abgleich jeweils zum Letzten des Vormonats zu erfolgen hat.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen