Das Meldeverfahren kann bei folgenden Sachverhalten vereinfacht werden:

  • Verwendung des Wertguthabens des anderen Rechtskreises für eine tageweise Freistellung oder
  • Nutzung des Wertguthabens zur Senkung der regelmäßigen Arbeitszeit im anderen Rechtskreis.

Hierbei gilt es folgende Meldetatbestände zu berücksichtigen:

  • Der Arbeitnehmer ist zum ersten Tag der Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unter der dem Rechtskreis des verwendeten Wertguthabens entsprechenden Betriebsnummer des Arbeitgebers anzumelden (Abgabegrund "10"). Es sind der Personengruppenschlüssel sowie der Beitragsgruppenschlüssel zu verwenden, die für die noch ausgeübte Beschäftigung gelten.
  • Eine Abmeldung für die Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist solange nicht erforderlich, wie in jedem Kalendermonat Wertguthaben verwendet wird. Wird in einem Kalendermonat kein Wertguthaben eingesetzt, hat die Abmeldung zum letzten Tag, für den Wertguthaben verwendet wurde, zu erfolgen.

Dauert die Freistellungsphase/die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über den 31.12. eines Jahres an, ist eine Jahresmeldung abzugeben.

 
Praxis-Beispiel

Keine Notwendigkeit von Meldungen

Herr Müller ist bei Arbeitgeber Y in München (Rechtskreis West) beschäftigt. Er hat im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er vom 1.4. bis 30.9. für eine Arbeitsfreistellung verwendet. Während dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.200 EUR.

Ergebnis: Meldungen fallen im Zusammenhang mit der Arbeitsfreistellung und dem Abbau von Wertguthaben nicht an. Es wird kein Wertguthaben abgebaut, das im anderen Rechtskreis angespart wurde.

 
Praxis-Beispiel

Rechtskreiswechsel vor und nach dem Abbau von Wertguthaben

Herr Schmidt war bis zum 31.3. bei Arbeitgeber X in Chemnitz (Rechtskreis Ost) beschäftigt. Ab 1.4. nimmt er bei demselben Arbeitgeber eine Beschäftigung in Münster (Rechtskreis West) auf. Während seiner Beschäftigung in Chemnitz hat Herr Schmidt im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1.5. für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (Mai) verwendet.

Ergebnis: Folgende Meldungen sind vom Arbeitgeber abzugeben:

  • Abmeldung zum 31.3. wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe der Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
  • Anmeldung zum 1.4. wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe der Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
  • Abmeldung zum 30.4. wegen Wechsel des Rechtskreises vor Abbau von Wertguthaben unter Angabe der Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
  • Anmeldung zum 1.5. wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe der Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
  • Abmeldung zum 31.5. wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe der Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für die Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
  • Anmeldung zum 1.6. wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe der Betriebsnummer West, Kennzeichen für die Betriebsstätte West und Meldegrund "13".
 
Praxis-Beispiel

Rechtskreiswechsel und Abbau von Wertguthaben

Frau Stock war bis zum 31.3. bei Arbeitgeber A in Erfurt (Rechtskreis Ost) beschäftigt. Ab 1.4. nimmt sie bei demselben Arbeitgeber eine Beschäftigung in Köln (Rechtskreis West) auf. Während ihrer Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat Frau Stock im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut. Dieses verwendet sie ab 1.5. für die Absenkung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

Ergebnis: Folgende Meldungen sind vom Arbeitgeber abzugeben:

  • Abmeldung zum 31.3. wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe der Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für die Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
  • Anmeldung zum 1.4. wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe der Betriebsnummer West, Kennzeichen für die Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
  • Anmeldung zum 1.5. wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe der Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für die Betriebsstätte Ost, Meldegrund "10".

Sollte z. B. im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung der Abbau des Wertguthabens Ost eingestellt werden, ist eine taggenaue Abmeldung wegen Abbau von Wertguthaben aus dem anderen Rechtskreis mit Meldegrund "30" abzugeben. Diese Meldung wäre auch zu dem Tag zu erstatten, an dem das Wertguthaben aus dem Rechtskreis Ost aufgebraucht ist.

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