Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wird folgendes Verfahren empfohlen: Zunächst wird das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wird erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht.

Ist das Wertguthaben des bisherigen Rechtskreises abgebaut und wird die weitere Freistellungsphase aus dem Wertguthaben des anderen Rechtskreises finanziert, hat zum Zeitpunkt des Wechsels eine Abmeldung (Abgabegrund "33") und eine Anmeldung (Abgabegrund "13") zum Folgetag zu erfolgen. Erfolgt der Wechsel des Wertguthabens innerhalb eines Monats, ist die Ummeldung taggenau vorzunehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge