Begriff

Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften:

  1. Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie
  2. Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit einem Vermittler von Fitnessangeboten schließt und die Mitarbeiter im Rahmen einer Flatrate täglich zwischen unterschiedlichen Sportangeboten wählen können.

Die Vertragsgestaltung sieht vor, dass der Arbeitgeber durch den Abschluss einer Firmenfitness-Mitgliedschaft, für ein bestimmtes kalkulatorisch ermitteltes Entgelt, für alle Mitarbeiter das Recht erwirbt, sämtliche Sportstätten nutzen zu können. Alternativ werden die Preise pro Mitarbeiter abgerechnet. Die Mitarbeiter haben freie Auswahl, in welcher Einrichtung sie trainieren wollen. Praktisch erfolgt die Abwicklung über Mitgliedsausweise, die der Arbeitnehmer unentgeltlich, häufiger aber gegen Entrichtung eines Beitrags (= Eigenanteil) vom Arbeitgeber erhält und vom Arbeitnehmer bei Nutzung vorzulegen ist. Die unentgeltliche oder verbilligte Einräumung von Fitness-Mitgliedschaften durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zu einem steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regeln § 19 Abs. 1 EStG und § 2 LStDV. Die Bewertung von Sachbezügen bestimmt sich nach § 8 Abs. 2 EStG. Die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer regelt § 37b EStG. Mit BMF-Schreiben v. 11.2.2021, IV C 5 - S 2334/19/10024 :003, BStBl 2021 I S. 311, hat sich das BMF zur Bewertung des geldwerten Vorteils geäußert, falls die Firmenfitness-Mitgliedschaft nicht zu vergleichbaren Bedingungen an Endverbraucher am Markt angeboten wird.

Sozialversicherung: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert die vom Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an den Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Firmenfitness-Mitgliedschaft im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze frei frei

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