Leitsatz (redaktionell)

Musiker, die nicht zur Stammbesetzung eines Symphonieorchesters gehören, sondern in diesem nur aushilfsweise von Fall zu Fall mitwirken, üben eine selbständige Tätigkeit aus (Entgegen BdF-Erlaß, 1975-06-26, IV B 6 - S 2365 - 8/75, BStBl I 1975, 923).

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 34 Abs. 4, § 18 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 510021

EFG 1982, 345

DStZ/E 1982, 198-198 (S1)

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