Umstände, die dem Beschäftigten das Vermögensrisiko einer Erwerbstätigkeit abnehmen, z. B. Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, sprechen gegen ein vom Beschäftigten zu tragendes Unternehmerrisiko und damit für dessen Eingliederung in das Unternehmen des Auftraggebers. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er eine laufende Vergütung erhält, auch wenn deren Höhe teilweise leistungsabhängig sein sollte, wie z. B. beim Akkordlohn, der zwar leistungsbezogen gezahlt wird, dem Arbeitnehmer jedoch regelmäßig eine ständige Mindestvergütung sichert.

 
Praxis-Beispiel

Krankentransportfahrer trägt kein Unternehmensrisiko

Ein Krankentransportfahrer arbeitet für seinen Auftraggeber und verfügt über keine eigene Betriebsstätte. Er ist in den Betriebsablauf seines Auftraggebers bzw. der Firma eingebunden. Er nutzt die vom Auftraggeber gestellten Fahrzeuge und Kleidung. Die Abrechnungen der Versorgungsfahrten werden von dem Auftraggeber erstellt. Der Fahrer wird nur zu von dem Auftraggeber vorgegebenen Zeiten tätig.

Ergebnis: Der Fahrer ist keinem unternehmerischen Risiko ausgesetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge