Rz. 8

§ 23 sagt weder, wer die Evaluation durchzuführen hat, noch, wie sie durchzuführen ist. Insoweit unterscheidet sich die Vorschrift nicht von § 24 AEntG a. F., der diese Fragen ebenfalls nicht beantwortet. Zur Evaluation der Wirkung der Branchenmindestlöhne hatte das BMAS wissenschaftliche Institute beauftragt. Die Ausschreibung der Evaluation der Mindestlöhne sah vor, die Effekte der Mindestlohnregelungen auf die Beschäftigung, den Schutz der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den Mittelpunkt der Untersuchung zu stellen.[1]

Die Beauftragung durch das BMAS entspricht dem aus Art. 65 Satz 2 GG folgenden Ressortprinzip, zumal auch der Gesetzesentwurf zum AEntG aus dem BMAS stammte. Anders dürfte es auch beim MiLoG nicht sein, für das das BMAS die Federführung hat. Zwar ist auch die Mindestlohnkommission zur Evaluation verpflichtet, diese hat jedoch in § 9 Abs. 4 MiLoG einen fest umrissenen Evaluationsauftrag. Wäre die Mindestlohnkommission Adressat des Auftrags aus § 23 hätte der Gesetzgeber sie wohl ausdrücklich benannt. Daher ist davon auszugehen, dass das BMAS wiederum wissenschaftliche Institute mit der Evaluierung des MiLoG beauftragen wird.

 

Rz. 9

Das BMAS hat am 14.12.2020 den Bericht über die Evaluation des Mindestlohns veröffentlicht und dazu verlautbaren lassen:

"Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn wirkt und den Arbeitnehmerschutz spürbar erhöht hat. Die Stundenlöhne im untersten Lohnbereich sind deutlich gestiegen, der Niedriglohnsektor ist leicht zurückgegangen und die Lohnverteilung ist gerechter geworden. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Arbeitslosigkeit nicht erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und das gesamtwirtschaftliche Preisniveau nicht beeinflusst wurde."[2]

Der Evaluationsbericht besteht aus mehreren Teilen, die auf der Seite des BMAS abgerufen werden können[3]:

  • Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz
  • Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktikumsverhältnisse
  • Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
  • Der gesetzliche Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz
  • Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber
  • Entwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2015 – Qualitative Erhebung
[1] Beispielhaft: Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen – Branche: Gebäudereinigung, Abschlussbericht, S. 35.
[2] https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/mindestlohn-evaluation.html, zuletzt abgerufen im Oktober 2021.
[3] https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/mindestlohn-evaluation.html, zuletzt abgerufen im Oktober 2021.

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