Rz. 93

Von den bei der Prüfung angetroffenen Personen, die in den Geschäftsräumen und auf den Grundstücken tätig sind, dürfen Auskünfte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen oder ihre tatsächlichen oder scheinbaren Tätigkeiten eingeholt werden. Diese betreffen Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten eigenen Tätigkeit, zu den Arbeitsbedingungen wie die Höhe des Lohns, die rechtzeitige Lohnzahlung oder die Arbeitszeit. Steht im Zeitpunkt der Personenbefragung der Tätigkeitsschwerpunkt des Betriebs noch nicht fest, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn oder auf einen Branchenmindestlohn nach dem AEntG hat, wird auch nach der Gewährung von Überstundenzuschlägen, der Dauer des Erholungsurlaubs, des Urlaubsentgelts und eines zusätzlichen Urlaubsgeldes gefragt. Das Fragerecht schließt Fragen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bzw. anderen Sozialleistungen (siehe § 67e Satz 1 Nr. 1 SGB X), bei Ausländern nach einer erforderlichen Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis ein.

Die Personenbefragung wird regelmäßig mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, auf dem der Arbeitnehmer die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt. Wird eine Prüfung der Geschäftsunterlagen durchgeführt, können diese mit den Angaben des Arbeitnehmers abgeglichen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge