Rz. 9

Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen (§ 5 AEntG), insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken (§ 3 AEntG). Sinn dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass ausländische Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer zu "Dumpinglöhnen" in Deutschland beschäftigen. Bisher schaffte das AEntG nur die Möglichkeit, allgemeinverbindliche bundesweit geltende Tarifverträge in den in § 4 AEntG aufgeführten Branchen zur Anwendung auf alle Arbeitsverhältnisse zu bringen.

 

Rz. 10

Nach § 4 Abs. 2 AEntG ist es auch möglich, in allen anderen Branchen Tarifverträge für alle Arbeitsverhältnisse verbindlich zu machen, wenn das erforderlich ist, um insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken.

Erforderlich für den Erlass einer Rechtsverordnung, mit der ein nicht für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag auf alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich erstreckt werden soll, ist nur ein gemeinsamer Antrag der Parteien des Tarifvertrags, wenn die Erstreckung auf alle Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Interesse geboten erscheint. In den Fällen des § 4 Abs. 2 AEntG ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Erstreckung zur Vermeidung eines Verdrängungswettbewerbs über die Lohnkosten erforderlich ist (§ 7a Abs. 1 AEntG). Damit hat der Gesetzgeber für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein bedeutendes Instrument geschaffen. Die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs kann nicht nur durch ausländische Arbeitgeber hervorgerufen werden, die Arbeitnehmer in Deutschland zu Dumpinglöhnen einsetzen, sondern auch durch innerdeutsche Arbeitgeber. Derartige Tarifverträge sind dann keineswegs auf die Festsetzung des Mindestlohns von 12,41 EUR beschränkt, sondern werden oftmals darüber hinausgehen, wie es auch schon jetzt bei der Mehrzahl der Tarifverträge geschieht, die unter das AEntG fallen.

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