Überblick

Seit 1.1.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft, das neben das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz (PflegeZG) getreten ist. Mit dem zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit eingeführt. Während der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit zum Zwecke der Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche verringert werden. Beschäftigte haben zugleich einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

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