Andere Angehörige, die von dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nicht erfasst werden, sind vom Arbeitgeber zu beurteilen.
Unterstützung durch Einzugsstelle
Wie bei allen anderen Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) herbeizuführen. Dabei fehlt es allerdings grundsätzlich an der leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit.
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