Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde.

 
Praxis-Tipp

Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung

Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat oder Adoption) im Laufe einer bestehenden Beschäftigung ein, wird kein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren ausgelöst. Sofern noch keine Statusentscheidung eines Versicherungsträgers vorliegt, kann ein Statusfeststellungsantrag im Rahmen des freiwilligen Anfrageverfahrens bei der Clearingstelle gestellt werden.

[1] § 336 SGB III.

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