Führt der Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt, kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Familienheimfahrten nach den Regelungen der doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Fahrtkostenzuschüsse für die erste Fahrt des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Beschäftigungsort und für die letzte Fahrt zurück sowie für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind grundsätzlich steuerfrei.[1]

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