Soweit Menschen mit Behinderung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen[1], kann der Arbeitgeber im selben Umfang einen Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern. Die Begrenzung auf die Höhe der Entfernungspauschale ist nicht zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge