Die lohnsteuerliche Behandlung der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an den beruflichen Fahrtkosten seiner Arbeitnehmer hängt von mehreren Faktoren ab:
- Barlohn oder Sachlohn,
- öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel,
- Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung.
Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen steuerlichen Optionen auf:
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