Die lohnsteuerliche Behandlung der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an den beruflichen Fahrtkosten seiner Arbeitnehmer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Barlohn oder Sachlohn,
  • öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel,
  • Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung.

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen steuerlichen Optionen auf:

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