Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer.[1] Die Entfernungspauschale berechnet sich für die wöchentliche Heimfahrt nach der Gesamtstrecke zwischen auswärtigem Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands. Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs auf 4.500 EUR ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ohne Bedeutung. Pro Woche kann eine Familienheimfahrt als Werbungskosten geltend gemacht werden; stattdessen kann auch ein wöchentliches Telefonat von 15 Minuten mit der Familie angesetzt werden.

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