Bei Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung setzt das Finanzamt die Lohnsteuer fest. Säumniszuschläge sind erst von dem Tag an zu erheben, der auf den letzten Tag der vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist folgt. Dieser Tag bleibt für die Berechnung der Säumniszuschläge auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber (Steuerpflichtige) doch noch eine Anmeldung abgibt. Dies gilt entsprechend, wenn das Finanzamt die auf einer Anmeldung beruhende Lohnsteuerschuld höher festsetzt, als sie sich aus der Anmeldung ergibt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge