Die Grundbetreuung kann aufgrund betrieblicher Besonderheiten um einen betriebsspezifischen Teil ergänzt werden, sodass sich durch die Aufgabenwahrnehmung dieser Tätigkeiten die Einsatzzeit erhöht. Zentrale Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung sind (zu Details siehe Anhang 2 DGUV-V 2):

  • regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung;
  • betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation;
  • externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation;
  • betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen.

3.2.1 Leistungsermittlung für die betriebsspezifische Betreuung

Für die in 3.2 genannten betriebsspezifischen Aufgabenfelder enthält Anhang 4 Abschnitt B DGUV-V 2 eine Tabelle, um die zusätzlichen Leistungen zu ermitteln. In dieser Tabelle werden die betriebsspezifischen Besonderheiten aufgeführt und um Auslösekriterien und einen Leistungskatalog ergänzt. Zur Ermittlung der Einsatzzeit wird geprüft, ob das Auslösekriterium zutrifft. Anschließend werden die Leistungen hinsichtlich des Aufwands abgeschätzt. Je nach Anzahl der zutreffenden Auslösekriterien ergibt sich zusätzlich zur Grundbetreuung ein Zusatzaufwand für die Betriebsärzte und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

 
Praxis-Beispiel

Betriebsspezifische Besonderheit: Besondere Tätigkeiten

Auslösekriterien:

  • Feuerarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Anlagen,
  • Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,
  • Andere gefährliche Arbeiten (Schweißen in engen Räumen, Sprengarbeiten, Fällen von Bäumen, …),
  • Arbeiten unter Infektionsgefahren,
  • Umgang mit ionisierender Strahlung, Arbeiten im Bereich elektromagnetischer Felder,
  • Alleinarbeit,
  • Andere Tätigkeiten, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern,
  • Tätigkeiten, die nicht typisch für den Wirtschaftszweig bzw. für das Kerngeschäft des Betriebs sind.

Sofern zutreffend werden für jedes Auslösekriterium die zugehörigen Leistungen beschrieben:

  • Ermitteln und Analysieren der spezifischen Gefährdungssituation (Gefährdungsfaktoren, Quellen, gefahrbringende Bedingungen, Wechselwirkungen),
  • Spezifische tätigkeitsbezogene Risikobeurteilungen,
  • Ermitteln des relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin,
  • Beratung zum Festlegen von Soll-Zuständen für die ermittelten Risiken,
  • Entwickeln von Schutzkonzepten,
  • Umsetzen der Schutzkonzepte unterstützen und begleiten,
  • Durchführen von regelmäßigen Wirkungskontrollen,
  • Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.

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