Die Bundesagentur für Arbeit wird beauftragt, an der beruflichen Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- und Fortbildungsprogramms mitzuwirken
1. |
bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsprogrammen, |
2. |
bei der Aufstellung und Anpassung der individuellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem Ziel einer angemessenen betrieblichen Aus- und Fortbildung, |
3. |
bei der Vermittlung angemessener Fortbildungspraktika, |
4. |
bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung erforderlichen Geldleistungen. |
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