Entscheidungsstichwort (Thema)
Darstellung von ausgeübten Tätigkeiten als Mittel der Rehabilitation und Wiedereingliederung
Leitsatz (amtlich)
Art 48 Abs 1 EWGVtr ist dahin auszulegen, daß einem Angehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer Regelung wie der WSW beschäftigt ist, nach der die ausgeübten Tätigkeiten nur ein Mittel der Rehabilitation und Wiedereingliederung darstellen, bloß aufgrund dieser Beschäftigung nicht die Eigenschaft eines Arbeitnehmers iS des Gemeinschaftsrechts zuerkannt werden kann.
Normenkette
EWGVtr Art. 48 Abs. 1
Beteiligte
I. Bettray |
Staatssecretaris van Justitie |
Fundstellen
EuGHE 1989, 1621 |
ZAR 1989, 176 |
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