Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsverletzung Deutschlands wegen falscher Umsetzung einer Richtlinie. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern. Leben in angemessenen Wohnverhältnissen

 

Leitsatz (amtlich)

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung Nr 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 verstoßen, daß sie Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt und beibehalten hat, nach denen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern der Gemeinschaft davon abhängig ist, daß die Familie in angemessenen Wohnverhältnissen lebt, und zwar nicht nur zu dem Zeitpunkt, zu dem sie bei dem betreffenden Wanderarbeitnehmer Wohnung nimmt, sondern während der gesamten Aufenthaltsdauer.

 

Normenkette

EWGV 1612/68 Art. 10 Abs. 3; EWGVtr Art. 48

 

Beteiligte

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Bundesrepublik Deutschland

 

Fundstellen

NJW 1989, 2195

ABl.EG 1989, Nr. C 150, 6

ZfSH/SGB 1997, 101

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