Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen. Unmittelbare Wirkung. Vergleich der für verschiedene Arbeitgeber verrichteten Arbeit. ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

 

Beteiligte

Lawrence u.a

A. G. Lawrence u. a

Regent Office Care Ltd

Commercial Catering Group

Mitie Secure Services Ltd

 

Tenor

Eine Situation, wie sie im Ausgangsverfahren besteht und in der sich die bei den Entgeltbedingungen für Arbeitnehmer unterschiedlichen Geschlechts, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, festgestellten Unterschiede nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, fällt nicht unter Artikel 141 Absatz 1 EG.

 

Gründe

1. Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) hat mit Beschluss vom 20. Juli 2000, beim Gerichtshof eingegangen am 22. August 2000, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 141 Absatz 1 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen A. G. Lawrence und 446 weiteren, fast ausschließlich weiblichen Arbeitnehmern einerseits (im Folgenden: Klägerinnen) und der Regent Office Care Ltd, der Commercial Catering Group und der Mitie Secure Services Ltd andererseits (im Folgenden: Beklagte), die die Klägerinnen beschäftigen oder beschäftigt haben, wegen gleichen Entgelts für Männer und Frauen.

Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

3. Bis etwa 1990 nahm der North Yorkshire County Council (im Folgenden: Council) den Reinigungs- und den Kantinenbetrieb in den ihm unterstehenden schulischen Einrichtungen selbst wahr. Danach wurden die beklagten Unternehmen nach Durchführung des nach dem Local Government Act 1988 (Kommunalverwaltungsgesetz 1988) vorgeschriebenen Verfahrens der öffentlichen Ausschreibung mit der Erbringung dieser Dienstleistungen betraut.

4. Während des Ausschreibungsverfahrens erhoben Arbeitnehmerinnen gegen den Council Klage nach dem Equal Pay Act 1970 (Gesetz über gleiches Entgelt 1970, im Folgenden: Gesetz von 1970) auf Zahlung des gleichen Entgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Klägerinnen in diesem Rechtsstreit obsiegten schließlich mit Urteil des House of Lords (Vereinigtes Königreich) vom 6. Juli 1995 (ICR 833). Der Council hatte die Ergebnisse einer landesweiten Untersuchung aus dem Jahr 1987 über die Bewertung von Arbeitsplätzen akzeptiert, wonach die Arbeit der Klägerinnen in diesem Rechtsstreit derjenigen von Männern gleichwertig war, die in Bereichen wie Gartenpflege, Müllabfuhr und Kanalwartung tätig seien. Das House of Lords verwarf das Argument des Council, er sei zur Zahlung eines niedrigeren Entgelts an die Arbeitnehmerinnen berechtigt, um im Ausschreibungsverfahren mit einem gewerblichen Unternehmen konkurrieren zu können. Er verwarf weiter das Argument, dieser Unterschied beim Entgelt habe einen anderen Grund als das unterschiedliche Geschlecht. Im Ergebnis entschied das House of Lords, dass die Klägerinnen in diesem Rechtsstreit ihre Forderung nach gleichem Entgelt ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf einen Vergleich mit den beim Council in anderen Tätigkeitsbereichen beschäftigten Männern stützen dürften, deren Arbeit in der Untersuchung über die Arbeitsplatzbewertung als gleichwertig anerkannt worden sei.

5. Aufgrund dieses Urteils des House of Lords wurde den weiblichen Mitgliedern des Verpflegungs- und Reinigungspersonals, die noch im Dienst des Council standen und deren Löhne unter dem ihnen in der Untersuchung über die Arbeitsplatzbewertung zuerkannten Lohnniveau lagen, vom Council ein Ausgleich gezahlt, und ihre Löhnewurden auf das Lohnniveau der Männer angehoben, deren Arbeit als gleichwertig angesehen worden war.

6. Als der Council die Erbringung von Kantinen- und Reinigungsdienstleistungen vertraglich den Beklagten übertrug, stellten diese einige der zuvor beim Council beschäftigten Arbeitnehmerinnen wieder ein und zahlten ihnen niedrigere Löhne, als sie der Council vor der Übertragung der Tätigkeiten gezahlt hatte. Auch neu eingestellten Arbeitnehmerinnen, die vorher nicht beim Council beschäftigt gewesen waren, zahlten sie niedrigere Löhne, als sie der Council seinen Mitarbeiterinnen vor der Übertragung gezahlt hatte.

7. Die Klägerinnen sind oder waren bei den drei Beklagten zur Erbringung von Reinigungs- und Kantinendienstleistungen in den dem Council unterstehenden Schulen beschäftigt. Die meisten von ihnen waren bereits beim Council zur Erbringung derselben Reinigungs- und Kantinendienstleistungen in denselben Schulen beschäftigt gewesen.

8. Die Klägerinnen erhoben im Dezember 1995 auf der Grundlage des Gesetzes von 1970 Klage gegen die Beklagten vor dem Industrial Tribunal (England & Wales) (Vereinigtes Königreich). Gegen dessen Entscheidung legten sie Berufung beim Employment Appeal Tribunal (Vereinigtes Königreich) ein, das die Klage als unbegründet abwies. Daraufhin legten sie beim vorlege...

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