Normenkette

EWGRL 187/77 Art. 1 Abs. 1

 

Beteiligte

P. Bork International A/S und andere

Foreningen af Arbejdsledere I Danmark

Junckers Industrier A/S

 

Gründe

Tenor

(Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen)

1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 ist dahin auszulegen, daß die Richtlinie Anwendung findet, wenn der Eigentümer des Unternehmens dieses nach der Kündigung oder Aufhebung eines Mietvertrags wieder in Besitz nimmt, um es danach an einen Dritten zu verkaufen, der den seit dem Ende des Mietvertrags eingestellten Betrieb des Unternehmens kurz darauf mit gut der Hälfte des Personals, das in dem Unternehmen des früheren Mieters beschäftigt war, fortführt, sofern das fragliche Unternehmen seine Identität bewahrt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 510702

EuGHE 1988, 3057-3079

www.judicialis.de 1988

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