Der Essenszuschuss kann in unterschiedlicher Form gewährt werden. Entweder können den Arbeitnehmern kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten in einer Kantine bzw. einem Restaurant geboten werden oder sie erhalten vom Arbeitgeber Essensmarken. Essensmarken sind Gutscheine, gegen deren Vorlage die Mitarbeiter eine Mahlzeit in einer Gaststätte, Metzgerei etc. erhalten.

Die Entscheidung für die konkrete Ausgestaltung hängt von den betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Kantine ist dabei regelmäßig nur bei größeren Betrieben gegeben. Auch die unterschiedliche steuerliche Behandlung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten ist zu beachten (hierzu unten mehr). Bei Regelungen über die Nutzung von Werkskantinen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge