50.
In diesem Kapitel werden Angabepflichten festgelegt, um ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:
a) |
die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und |
b) |
die Informationen, die das Unternehmen auf der Grundlage seiner Wesentlichkeitsanalyse in seine Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen hat. |
IRO-1 Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
51.
Das Unternehmen hat sein Verfahren zur Ermittlung seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen und zur Analyse ihrer Wesentlichkeit anzugeben.
52.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für das Verfahren zu vermitteln, mit dem das Unternehmen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und deren Wesentlichkeit analysiert, um eine Grundlage für die Bestimmung der Angaben in seiner Nachhaltigkeitserklärung zu erhalten (siehe ESRS 1 Kapitel 3 und die zugehörigen Anwendungsanforderungen, in denen die Anforderungen und Grundsätze für das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit festgelegt sind).
53.
Das Unternehmen gibt Folgendes an:
a) |
eine Erläuterung der in dem beschriebenen Verfahren angewandten Methoden und Annahmen, |
b) |
einen Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, einschließlich ob und wie das Verfahren
i. |
sich auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder anderen Faktoren konzentriert, die zu einem erhöhten Risiko nachteiliger Auswirkungen führen, |
ii. |
die Auswirkungen berücksichtigt, an denen das Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten oder seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, |
iii. |
Konsultationen der betroffenen Interessenträger umfasst, um herauszufinden, wie sie betroffen sein können, sowie externer Sachverständiger, |
iv. |
negative Auswirkungen auf der Grundlage ihrer relativen Schweregrade und Wahrscheinlichkeiten priorisiert (siehe ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen) und gegebenenfalls positive Auswirkungen nach ihrem relativen Ausmaß, Umfang und ihrer Wahrscheinlichkeit priorisiert und festlegt, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung wesentlich sind (einschließlich der qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und anderer Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen verwendet werden), |
|
c) |
einen Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können. Die Angaben umfassen Informationen über Folgendes:
i. |
wie das Unternehmen die Zusammenhänge seiner Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen berücksichtigt hat, die sich aus diesen Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben können, |
ii. |
wie das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen des ermittelten Risikos und der ermittelten Chancen bewertet (z. B. die qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und andere Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.5 Finanzielle Wesentlichkeit verwendet werden), |
iii. |
wie das Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von Risiken priorisiert, einschließlich des Einsatzes von Instrumenten zur Risikobewertung, |
|
d) |
eine Beschreibung des Prozesses der Entscheidungsfindung sowie der damit verbundenen internen Kontrollverfahren, |
e) |
den Umfang und die Art und Weise der Einbeziehung des Prozesses zur Ermittlung, Bewertung und zum Management von Auswirkungen und Risiken in das allgemeine Risikomanagementverfahren des Unternehmens und die Verwendung zur Bewertung des allgemeinen Risikoprofils und der Risikomanagementverfahren des Unternehmens, |
f) |
gegebenenfalls den Umfang und die Art und Weise der Einbeziehung des Prozesses zur Ermittlung, Bewertung und zum Management von Chancen in das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens, |
g) |
die verwendeten Input-Parameter (z. B. Datenquellen, Umfang der erfassten Vorgänge und der Detailgrad der Annahmen und |
h) |
ob und wie sich das Verfahren im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum geändert hat, wann das Verfahren zum letzten Mal geändert wurde, sowie die Termine für die nächsten Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse. |
IRO-2 Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
54.
Das Unternehmen hat Bericht über die in seinen Nachhaltigkeitserklärungen befolgten Angabepflichten zu erstatten.
55.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der in der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens enthaltenen Angabepflichten und der Themen zu vermitteln, die infolge der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich ausgelassen wurden.
56.
Das Unternehmen hat eine Liste der Angabepflichten zu übermitteln, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse befolgt wurden (siehe ESRS 1 Kapitel 3), einschließlich der Seitenzahlen und/oder der Absätze, die die entsprechenden Angab...