IRO-2 Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
AR 19.
Ungeachtet der Grundlage für die Darstellung der Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Kapitel 8 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung des ESRS 1 kann das Unternehmen die Liste der Angabepflichten, die es bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (siehe Absatz 54) erstellt hat, im Teil über allgemeine Informationen oder in anderen Teilen der Nachhaltigkeitserklärung angeben, wenn es dies für angemessen hält. Das Unternehmen kann einen Index verwenden, d. h. eine tabellarische Liste der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Angabepflichten mit Angabe ihrer Fundstelle (Seiten/Absätze).
MDR-P Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
AR 20.
Aufgrund der Wechselbeziehungen zwischen den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, den Risiken und den Chancen kann ein einziges Konzept auf mehrere wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte angewandt werden, einschließlich der Aspekte, die in mehr als einem themenbezogenen ESRS behandelt werden. Wenn beispielsweise ein einziges Konzept sowohl ökologische als auch soziale Aspekte abdeckt, kann das Unternehmen in dem Abschnitt seiner Nachhaltigkeitserklärung, der sich mit Umweltaspekten befasst, über das Konzept Bericht erstatten. In diesem Fall sollte in den Abschnitt über Soziales ein Querverweis auf den Abschnitt über die Umwelt, in dem über das Konzept berichtet wird, aufgenommen werden. Ebenso kann über ein Konzept im Abschnitt über Soziales mit einem Querverweis im Abschnitt über Umwelt Bericht erstattet werden.
AR 21.
In der Beschreibung des Umfangs des Konzepts kann erläutert werden, welche Aktivitäten und/oder Segmente der eigenen Geschäftstätigkeit oder der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens betroffen sind. Außerdem können in der Beschreibung weitere Grenzen erläutert werden, die für das spezifische Thema oder die Situation des Unternehmens relevant sind, wozu auch geografische Aspekte, Lebenszyklen usw. gehören können. In bestimmten Fällen, z. B. wenn das Konzept nicht die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt, kann das Unternehmen klare Informationen über den Umfang der von dem Konzept abgedeckten Wertschöpfungskette übermitteln.
MDR-A Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
AR 22.
Die wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Mindestangabepflicht sind Maßnahmen, die wesentlich zur Erreichung der Ziele des Unternehmens im Hinblick auf den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beitragen. Aus Gründen der Verständlichkeit können die wichtigsten Maßnahmen gegebenenfalls zusammengefasst werden
AR 23.
Informationen über die Mittelzuweisung können in Form einer Tabelle und aufgeschlüsselt nach Investitionsausgaben und Betriebsausgaben sowie über die relevanten Zeithorizonte hinweg dargestellt werden, sowie für die im laufenden Berichtsjahr eingesetzten Mittel und für die geplante Mittelzuweisung innerhalb bestimmter Zeithorizonte.