Nur ausgebildete Ersthelfer einsetzen
Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen haben, der bei einem durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird.
Die Grundausbildung in Erster Hilfe umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dauert in der Regel 1 Tag, wobei diese Ausbildung primär in der Arbeitszeit erfolgen soll. Dafür ist eine Abstimmung zwischen Betrieb und ausbildender Stelle erforderlich.
Innerhalb dieser Grundausbildung sollen die angehenden Ersthelfer umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten über die verschiedensten Verletzungen und Erkrankungen erhalten. Dabei sollen jedoch die praktische Anwendung und die praktische Umsetzung des Erlernten im Mittelpunkt stehen.
Wird in einem Betrieb mit gefährlichen Stoffen umgegangen und ist damit zu rechnen, dass bei Arbeitsunfällen besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung sind, so ist für eine Zusatzausbildung zu sorgen. Diese Zusatzausbildung kann Aufgabe des Betriebsarztes sein.
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