Versorgungsbezüge sind zunächst in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zu melden. Allerdings ist darüber hinaus ein gesonderter Ausweis in Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung notwendig. Der vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag dürfen den Betrag in Nummer 8 nicht mindern.
Vollständigkeit prüfen
Als Versorgungsbezüge sind in Nummer 8 regelmäßige Anpassungen nach § 19 Abs. 2 Satz 9 EStG ebenso auszuweisen wie weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter (z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren), die zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen gewährt werden.
Hingabe von Jahresnetzkarten an pensionierte Bahnbeamte
Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge. Der BFH hat damit die Verwaltungsauffassung bestätigt.[1] Die Fahrvergünstigungen stellen keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten dar, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden.
Die von den Versorgungsbezügen einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) sind in den Nummern 4-7 zu übermitteln.[2]
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