Der Zeitraum der Beschäftigung des Arbeitnehmers im jeweiligen Kalenderjahr ist als Dauer des Dienstverhältnisses zu melden. Die Dauer des Dienstverhältnisses ist fortlaufend zu erfassen, auch wenn der Arbeitgeber bei weiterbestehendem Dienstverhältnis für bestimmte Zeiträume keinen Arbeitslohn ausgezahlt hat.

Eintragung der Anzahl der Großbuchstaben U

Diese Zeiträume ohne Lohnfortzahlung sind jeweils mit dem Großbuchstaben U zu kennzeichnen. Dieser steht für "Unterbrechung" und macht deutlich, dass beim Arbeitnehmer während der Dauer des Dienstverhältnisses der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen war.[1] Für jeden Unterbrechungszeitraum ist ein Großbuchstabe U zu vermerken. Die Zahl der im Lohnkonto erfassten Großbuchstaben U ist in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übernehmen. Für steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers, die beim Arbeitnehmer dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld), ist kein Großbuchstabe U zu vermerken.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.

 
Praxis-Beispiel

Bescheinigung des Großbuchstabens U

Ein Arbeitnehmer erhält während des ganzen Kalenderjahres nur Krankengeld.

Ergebnis: Für den Arbeitnehmer ist eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, da das Dienstverhältnis während des ganzen Kalenderjahres bestanden hat. Der Anspruch auf Arbeitslohn ist für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen. Für die Unterbrechung ist die Zahl der Großbuchstaben U mit 1 zu übermitteln.

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