Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die als Familienkassen ihren Beschäftigten zusammen mit den Bezügen oder dem Arbeitsentgelt Kindergeld auszahlen, müssen auch die Höhe des gezahlten Kindergelds elektronisch übermitteln.

Eintragungen können letztmalig in der Lohnsteuerbescheinigung 2023 vorgenommen werden. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Möglichkeit der Auszahlung des Kindergelds der öffentlichen Arbeitgeber beendet. Seit dem 1.1.2024 erfolgt die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

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