Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der aktuellen Anschrift des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Übermittlung sind vom Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, zu senden. Im amtlichen Muster des Ausdrucks sind aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale – ohne "gültig ab" – zu bescheinigen.

Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören[1]

  • die Steuerklasse des Arbeitnehmers und ggf. der Faktor,
  • die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV,
  • ein Jahresfreibetrag oder ein Jahreshinzurechnungsbetrag und
  • das Kirchensteuermerkmal.
 
Hinweis

Identifikation durch einmalige "KmID"

Seit der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016 ist für jede Lohnsteuerbescheinigung eine eindeutige, durch den Datenlieferanten zu vergebende ID zu erstellen (KmID). Näheres ergibt sich aus der Schnittstellenbeschreibung für die Lohnbuchhaltungsprogramm-Hersteller. Diese KmId ist für das neue Korrektur- und Stornierungsverfahren erforderlich.[2]

Anschrift und Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers sind ebenfalls in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen.

Lohnabrechnung durch Dritte

Hat ein Dritter für den Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Pflichten übernommen[3], sind die Anschrift und die Steuernummer des Dritten anzugeben. Die Steuernummer des Arbeitgebers bzw. des Dritten muss nur in der an die Finanzverwaltung übermittelten Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. In der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer muss die Steuernummer nicht ausgewiesen sein. In der letzten Zeile der Lohnsteuerbescheinigung sind Name und vierstellige Nummer des Finanzamts, an welches die Lohnsteuer abgeführt wurde, aufzunehmen. Finanzamtsaußenstellen, die eine eigene Nummer haben, sind mit dieser Nummer einzutragen.

Der Dritte hat der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln.

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