In bestimmten Betrieben muss zur Absicherung der Ersten Hilfe auch ein eigener Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte Erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Während die Ersthelfer für die unmittelbare Erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettenden Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.

Betriebssanitäter sind erforderlich, wenn:

  • mehr als 1.500 Beschäftigte in einem Betrieb anwesend sind;
  • in einer Betriebsstätte 1.500 oder weniger, aber mehr als 250 Beschäftigte anwesend sind und die Art, Schwere und Zahl der Unfälle im Betrieb dies erfordern;
  • mehr als 100 Beschäftigte an einer Baustelle tätig sind, ist grundsätzlich der Einsatz von Sanitätspersonal erforderlich. Das gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung aus einem von ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere Unternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind.

Bei der Bemessung der Zahl der Betriebssanitäter muss der Unternehmer Schichtbetrieb, Abwesenheits-, Krankheits- und Urlaubsvertretungen berücksichtigen. Betriebssanitäter müssen an speziell für den Betriebssanitätsdienst ausgerichteten Ausbildungen teilnehmen und sich entsprechend des Aufgabenfeldes fortbilden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge