Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[2] Sind die Zustellungen gleichzeitig erfolgt, so sind die Forderungen gleichmäßig, d. h. im Verhältnis ihrer Beträge, zu befriedigen. Auf den Zeitpunkt, in dem der einzelne Gläubiger den Pfändungsantrag bei Gericht gestellt hat, kommt es hier nicht an.

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