Die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie ist bereits im Prozess der Planung von Arbeitsplätzen sinnvoll. Hier können die Anforderungen i. d. R. mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden. Je später Arbeitssysteme im Hinblick auf Gefährdungen und die Berücksichtigung von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden, umso aufwendiger sind evtl. notwendige Änderungen (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Zeitliche Einordnung der Ergonomie[1]

Notwendig ist folglich ein konzeptives Vorgehen (vgl. Abb. 2) bei der ergonomischen Gestaltung. Berücksichtigt man Aspekte der Ergonomie von Beginn an, lassen sich mögliche Fehlentwicklungen, durch die entweder unkalkulierbare Folgekosten oder unerwünschte Belastungen der Mitarbeiter entstehen, bereits im Ansatz vermeiden. Die konzeptiv ergonomische Gestaltung ist deshalb gegenüber der korrektiven Vorgehensweise zu bevorzugen. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass diese Vorgehensweise anspruchsvollere Methoden erfordert, da bereits in der Entwicklungs- bzw. Planungsphase der spätere Nutzer berücksichtigt werden muss. Bewertungsmethoden, mit denen bereits im Vorfeld der Nutzung die Belastung und Beanspruchung des Menschen ermittelt und bewertet werden kann, sind hier notwendig (z. B. sog. Systeme vorbestimmter Beanspruchungen, digitale Menschmodelle).

Abb. 2: Gegenüberstellung von konzeptivem und korrektivem Gestaltungsansatz

[1] Schmauder/Spanner-Ulmer, Ergonomie, 2014.

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