2.1 Konzeptive und korrektive Vorgehensweise

Die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie ist bereits im Prozess der Planung von Arbeitsplätzen sinnvoll. Hier können die Anforderungen i. d. R. mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden. Je später Arbeitssysteme im Hinblick auf Gefährdungen und die Berücksichtigung von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden, umso aufwendiger sind evtl. notwendige Änderungen (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Zeitliche Einordnung der Ergonomie[1]

Notwendig ist folglich ein konzeptives Vorgehen (vgl. Abb. 2) bei der ergonomischen Gestaltung. Berücksichtigt man Aspekte der Ergonomie von Beginn an, lassen sich mögliche Fehlentwicklungen, durch die entweder unkalkulierbare Folgekosten oder unerwünschte Belastungen der Mitarbeiter entstehen, bereits im Ansatz vermeiden. Die konzeptiv ergonomische Gestaltung ist deshalb gegenüber der korrektiven Vorgehensweise zu bevorzugen. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass diese Vorgehensweise anspruchsvollere Methoden erfordert, da bereits in der Entwicklungs- bzw. Planungsphase der spätere Nutzer berücksichtigt werden muss. Bewertungsmethoden, mit denen bereits im Vorfeld der Nutzung die Belastung und Beanspruchung des Menschen ermittelt und bewertet werden kann, sind hier notwendig (z. B. sog. Systeme vorbestimmter Beanspruchungen, digitale Menschmodelle).

Abb. 2: Gegenüberstellung von konzeptivem und korrektivem Gestaltungsansatz

[1] Schmauder/Spanner-Ulmer, Ergonomie, 2014.

2.2 Berechnung von Arbeitsplatzmaßen nach E DIN EN ISO 14738

Die Norm beschreibt Grundlagen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen für Industrie und Dienstleistungsbereich auf Basis anthropometrischer Maße. Arbeitsanforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen begründen sich auf einer Analyse der Arbeitsaufgaben. Die Norm nennt zu beachtende Einflussfaktoren. Empfohlen werden eine sitzende und kombinierte Sitz- und Stehhaltung, ausschließlich stehende Körperhaltungen sind zu vermeiden. Die Norm zeigt eine Analysemethode (vgl. Abbildung 3.43 in der Norm, hier Abb. 3) zur Bestimmung der bevorzugten Hauptarbeitshaltung unter Beachtung von Arbeitsanforderungen und ergonomischen Erkenntnissen auf. Abb. 3 verdeutlicht, welche Faktoren geändert werden können, um sitzende Körperhaltungen zu ermöglichen. Für verschiedene Arbeitshaltungen beschreibt E DIN EN ISO 14738 (2020) Berechnungsgrundlagen für die Arbeitsplatzgestaltung. Der Bezug zu anthropometrischen Daten und zu berücksichtigender Zuschläge wird hergestellt. Ebenso werden allgemeingültige Gestaltungsgrundsätze benannt.

Abb. 3: Methode zur Bestimmung der Hauptarbeitshaltung (nach E DIN EN ISO 14738, 2020)

Die Arbeitsplatztypen Sitzarbeitsplatz, Steharbeitsplatz, Sitz-Steh-Arbeitsplatz werden in Abschn. 3.4 der E DIN EN ISO 14738 behandelt.

Nachfolgend werden Sachverhalte zu den für die Arbeitsplatzgestaltung notwendigen Maßen beschrieben. Es wird hierbei unterschieden zwischen Maßen,

  • welche im Vorschriften- und Regelwerk gefordert werden und/oder
  • die durch die Maße der Benutzergruppe (aufgabenunabhängige Maße) und durch die Tätigkeit beeinflusst sind (aufgabenabhängige Maße).

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