Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist die schnellstmögliche Überwindung und die Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit. Letztlich soll der Beschäftigte damit in der Erwerbsfähigkeit gehalten werden. Während Unternehmen ein BEM starten müssen (§ 167 Abs. 2 SGB IX), ist die Teilnahme der Beschäftigten freiwillig. Somit erfordert ein optimales BEM das Vertrauen der Beschäftigten in dieses Verfahren, aber auch die Bereitschaft aktiv mitzuwirken. Im Rahmen des BEM können so Kennzahlen entstehen, die den Handlungsbedarf darstellen, aber auch den Erfolg eines BEM kennzeichnen (Tab. 2).

 
Kennzahl Ziel Erhebungsmethode Zeitparameter
BEM-Fälle Entwicklungen/Tendenzen aufzeigen BEM-Statistik/EDV Regelmäßig, z. B. monats- oder quartalsweise
BEM-Quote Auskunft über Akzeptanz BEM BEM-Statistik/EDV Regelmäßig, z. B. monats- oder quartalsweise

Tab. 2: Übersicht zu den wesentlichen Kennzahlen im BEM

BEM-Fälle

Eine wesentliche Kennzahl im BEM ist die Zahl der BEM-Fälle. Sie gibt Auskunft über die Anzahl der Personen, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

BEM-Quote

Die BEM-Quote ist nicht fest definiert und wird von den Unternehmen daher unterschiedlich betrachtet als

  • Teilnahmequote der Mitarbeiter am BEM: Damit lässt sich aufzeigen, inwieweit das BEM von den Mitarbeitern angenommen wird und diese damit in das Verfahren eingewilligt haben.
  • Erfolg des BEM, d. h., wie viele der gesamten BEM-Fälle erfolgreich beendet werden konnten.

Weitere Kennzahlen in diesem Zusammenhang beziehen sich auf die Anzahl geführter BEM-Telefonate, verschickter BEM-Anschreiben, Zusagen und Ablehnungen, die Anzahl der geführten Gespräche, der erfolgreich umgesetzten Maßnahmen, die Dauer des BEM-Einzelfalles, die Entwicklung der Langzeiterkrankungen im Unternehmen sowie die Entwicklung der Fehlzeiten insgesamt im Betrieb.

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