Die Vorschriften zum Arbeitsschutz enthalten keine konkret zu erhebenden Kennzahlen. Sie ergeben sich vielmehr aus der Sinnhaftigkeit bei der Umsetzung. So werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Kriterien benötigt, anhand derer der aktuelle Stand und damit auch der Handlungsbedarf festgestellt werden kann (Tab. 1). Zudem stellt sich auch hier die Frage nach der Erfolgsmessung.

 
Kennzahl Ziel Erhebungs­methode Zeitparameter
Unfälle Darstellung IST-Situation, Aufzeigen von Handlungsbedarf Vorfälle erfassen und Unfallstatistik erstellen Nach Unfall
Nohl-Werte Risikokennzahl zur ­Bewertung von ­Gefahren Beobachtung und Interview Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; Auffrischung alle 2 Jahre
Leitmerkmale

Bewertung Belastungen in den Bereichen

  • manuelle Lastenhandhabung
  • manuelle Arbeitsprozesse
Beobachtung und Interview Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; Auffrischung alle 2 Jahre

Tab. 1: Übersicht zu den wesentlichen Kennzahlen im Arbeitsschutz

2.1 Unfälle

Die Zahl der Arbeitsunfälle gehört zu den arbeitsschutzspezifischen Kennzahlen. Dadurch können – ähnlich wie bei den Fehlzeiten – stets auch Monats-, Quartals- und Vorjahresvergleiche sowie Abteilungs- und Branchenvergleiche gezogen und mögliche Tendenzen im Unternehmen aufgedeckt werden. Für eine weitere Konkretisierung der Unfallstatistik sollte eine Trennung der Unfälle in Arbeits- und Wegeunfälle sowie melde- und nicht meldepflichtig erfolgen. Eine weitere Differenzierungsmöglichkeit sind zusätzliche Angaben zum verletzten Körperteil.

Die Zahl der Unfälle wird in absoluten Zahlen angegeben. Zur Vergleichbarkeit zwischen Abteilungen und anderen Unternehmen bzw. Branchenkennzahlen dient die sog. 1.000-Mann-Quote. Zusätzlich wird die Unfallschwere als durchschnittliche Ausfallzeit pro Unfall errechnet.

2.2 Nohl-Werte

Um i. S. der Prävention eine Erkrankung oder einen Unfall zu vermeiden bzw. die Häufigkeit und Schwere zu reduzieren, sollten die Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit einer Risikokennzahl bewertet werden. Die Arbeitswissenschaftler Nohl und Thiemecke entwickelten daher eine Systematik zur Risikobewertung[1], die aktuell unter dem Namen "Verfahren nach Nohl" bekannt ist und zu den Standard-Verfahren in der Arbeitsanalyse gehört. Dieses Verfahren stellt 2 grundsätzliche Betrachtungsebenen in Form einer Matrix (Abb. 1) gegenüber:

  1. Die möglichen Gesundheitsrisiken bzw. das Schadensausmaß: Welche (gesundheitlichen) Folgen sind aufgrund der vorhandenen Gefährdung möglich?
  2. Die Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist das Eintreten der Gefährdung bzw. die sich daraus ergebende mögliche Folge für die Gesundheit?

Abb. 1: Risikomatrix nach Nohl[2]

[1] Nohl/Thiemecke, Systematik zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, 1988.
[2] Gruber/Kittelmann, Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung, 10. Aufl. 2013; Nohl/Thiemecke, Systematik zur Durchführung von Gefährdungsanalysen, 1988 (eigene Darstellung).

2.3 Leitmerkmale

Im Gegensatz zum Verfahren nach Nohl, das die Gefährdung hinsichtlich der Schadensschwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, ermöglicht die Leitmerkmalmethode eine differenziertere Betrachtung. Sie konzentriert sich auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in den Bereichen

  • manuelle Lastenhandhabung (Heben, Halten, Tragen, Schieben und Ziehen),
  • manuelle Arbeitsprozesse.

Als Leitmerkmale werden relevante Faktoren verstanden, die die Arbeitsbelastung in Form von Skalen erfassen und hinsichtlich eines möglichen gesundheitlichen Risikos beurteilen. Es handelt sich dabei um ein praxisgerechtes Screening, das allgemein anwendbar ist und keine ergonomischen Spezialkenntnisse erfordert.[1]

[1] Steinberg/Behrendt/Caffier/Schultz/Jacob, Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse, 2007.

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