Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 353,50 EUR; 2023: 339,50 EUR).[1] Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung.[2] In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz anzusetzen.[3] Außerdem muss der Entwicklungshelfer den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, bei der er versichert ist, aufbringen. Bei Krankheit ergeben sich die Leistungsansprüche der Entwicklungshelfer aus dem Gruppenversicherungsvertrag, der vom Träger des Entwicklungsdienstes, z. B. bei einem privaten Versicherungsunternehmen, abzuschließen und aufrechtzuerhalten ist.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge